Eintrag im Lobbying- und Interessenvertretungsregister
- Registerabteilung:
- A1
- Registerzahl:
- LIVR-01377
- Bekannt gemacht am:
- 19.10.2026
- Name/Firma:
- Claudia Arthur-Flatz Consulting FlexCo
- Firmenbuchnummer:
- 633868i
- Firmensitz:
- Wien
- Geschäftsanschrift:
- Pointengasse 38/1 1170 Wien
- Beginn des Geschäftsjahres:
- 1.1.
- Tätigkeitsbereich:
- Politische Beratung, Public Affairs, geopolitische Beratung
- Verhaltenskodex:
- Verhaltenskodex für Lobbying und Interessenvertretung
Claudia Arthur Flatz Consulting FlexCo · FN 633868 i · gemäß § 7 Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz (LobbyG)
Präambel
Die Claudia Arthur Flatz Consulting FlexCo („CAF Consulting“) berät Unternehmen und Eigentümer unter anderem in Fragen von Public Affairs, Standortentwicklung und Reputation. Wir sind überzeugt, dass Interessenvertretung ein legitimer und wichtiger Teil demokratischer Entscheidungsprozesse ist – aber nur dann, wenn sie offen, ehrlich und nachvollziehbar erfolgt.
Dieser Verhaltenskodex ist Grundlage aller unserer Lobbying-Tätigkeiten und jedes Lobbying-Auftrags. Er gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichten nach dem LobbyG, dem Strafgesetzbuch und allen anderen einschlägigen Vorschriften.
1. Geltungsbereich
• Der Kodex gilt für die Geschäftsführung, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für alle Personen, die im Auftrag von CAF Consulting Lobbying-Tätigkeiten ausüben.
• Er gilt gegenüber Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern auf Ebene des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie gegenüber Organen der Europäischen Union.
2. Registrierung
• Wir üben Lobbying-Tätigkeiten nur aus, solange wir im Lobbying- und Interessenvertretungs-Register eingetragen sind.
• Alle Personen, die für uns lobbyieren, werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit gemeldet. Jeder Lobbying-Auftrag wird unverzüglich nach Vertragsabschluss im Register eingetragen.
• Die jährlichen Angaben zu Umsatz und Anzahl der Aufträge melden wir fristgerecht.
3. Transparenz gegenüber Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern
• Beim ersten Kontakt legen wir unsere Aufgabe, die Identität unseres Auftraggebers und dessen konkretes Anliegen offen.
• Wir treten nie verdeckt, unter falschem Namen oder im vorgeblichen Auftrag Dritter auf.
• Wir setzen keine Dritten ein, um eine Offenlegung zu umgehen.
4. Wahrhaftigkeit und redliche Information
• Wir geben Informationen nach bestem Wissen richtig, vollständig und nicht irreführend weiter. Erkennen wir nachträglich eine Unrichtigkeit, korrigieren wir sie unverzüglich.
• Wir beschaffen Informationen ausschließlich auf redliche und rechtmäßige Weise und nutzen keine vertraulichen Informationen, die uns unrechtmäßig zugänglich gemacht wurden.
5. Kein unzulässiger Druck, keine Vorteile
• Wir üben keinen unlauteren oder unangemessenen Druck auf Funktionsträgerinnen und Funktionsträger aus.
• Wir bieten, versprechen oder gewähren Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern oder ihnen nahestehenden Personen keine Geschenke, Einladungen, Zahlungen oder sonstigen Vorteile.
• Wir leisten im Zusammenhang mit Lobbying-Aufträgen keine Spenden an Parteien, Abgeordnete oder parteinahe Organisationen.
6. Respekt vor Unvereinbarkeiten
• Wir kennen und respektieren Tätigkeitsbeschränkungen und Unvereinbarkeitsregeln, die für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger gelten, und verleiten niemanden zu deren Verletzung.
• Wir beschäftigen keine aktiven Funktionsträgerinnen oder Funktionsträger als Lobbyistinnen oder Lobbyisten in ihrem eigenen Wirkungsbereich.
7. Pflichten gegenüber unseren Auftraggebern
• Wir informieren unsere Auftraggeber vor Auftragsbeginn über die Pflichten nach dem LobbyG und über die Eintragung ihres Auftrags im Register.
• Wir geben vor Auftragsbeginn eine Schätzung des voraussichtlichen Honorars bekannt und informieren rechtzeitig über absehbare Überschreitungen.
• Wir behaupten keine Beziehungen zu Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern, die nicht bestehen, und sagen keine Ergebnisse politischer oder behördlicher Entscheidungen zu.
• Wir vereinbaren keine Erfolgshonorare für Lobbying-Tätigkeiten.
8. Interessenkonflikte und Trennung der Geschäftsbereiche
• Wir übernehmen keine Aufträge mit widerstreitenden Interessen, ohne die betroffenen Auftraggeber zu informieren und ihre Zustimmung einzuholen.
• CAF Consulting ist auch in der Finanz- und Kapitalmarktberatung tätig. Bestehen neben einem Lobbying-Auftrag eigene wirtschaftliche Interessen von CAF Consulting oder seiner Geschäftsführung an einem Vorhaben (etwa aus Kapitalvermittlung oder Beteiligungen), legen wir diese dem Auftraggeber offen und – soweit für die Beurteilung eines Anliegens relevant – auch gegenüber Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern.
9. Vertraulichkeit
Vertrauliche Informationen unserer Auftraggeber behandeln wir streng vertraulich, soweit nicht gesetzliche Offenlegungspflichten entgegenstehen.
10. Umsetzung, Kontrolle und Veröffentlichung
• Alle für uns tätigen Personen werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich auf diesen Kodex verpflichtet.
• Verstöße werden intern aufgearbeitet und abgestellt; bei schweren Verstößen beenden wir die Zusammenarbeit.
• Dieser Verhaltenskodex ist auf www.cafconsulting.at veröffentlicht und wird jeder interessierten Person auf Verlangen ausgefolgt. Er wird mindestens jährlich überprüft.
Wien, Oktober 2026
Claudia Arthur-Flatz, Geschäftsführung
Claudia Arthur Flatz Consulting FlexCo
- Homepage:
- https://www.cafconsulting.at/
- Lobbyist/en:
- Claudia Arthur-Flatz (28.12.1969)
- Lobbying-Umsatz:
- EUR 0,00
- Lobbying-Aufträge:
- 0
- PDF-Anhänge:
