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Im Jahr 2024 wurden 23 Lobbying-Unternehmen (Abteilung A1) wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht gemäß § 10 Abs 1 Z 3 LobbyG dem Magistrat der Stadt Wien zur allfälligen Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren gemeldet.

Im Jahr 2025 wurden 25 Lobbying-Unternehmen wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht gemäß § 10 Abs 1 Z 3 LobbyG dem Magistrat der Stadt Wien zur allfälligen Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren gemeldet. Acht der gemeldeten Lobbying-Unternehmen wurden auch bereits im Jahr 2024 gemeldet.

Im Jahr 2024 wurden 25 Unternehmen, die Unternehmens-Lobbyisten beschäftigen, (Abteilung B) wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht gemäß § 11 Z 3 LobbyG dem Magistrat der Stadt Wien zur allfälligen Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren gemeldet.

Im Jahr 2025 wurden 14 Unternehmen, die Unternehmens-Lobbyisten beschäftigen, (Abteilung B) wegen Nichtbeachtung der Meldepflicht gemäß § 11 Z 3 LobbyG dem Magistrat der Stadt Wien zur allfälligen Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren gemeldet. Eines der gemeldeten Unternehmen wurde auch bereits im Jahr 2024 gemeldet.
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